Präambel. Mit unserem Empfehlungsprogramm möchten wir neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ehrlichem Weg gewinnen – durch persönliche Empfehlung statt durch Abwerbung. Allen, die uns dabei helfen, gute Menschen und unseren Betrieb zusammenzubringen, danken wir mit einer gestaffelten Prämie. Die folgenden Bedingungen beschreiben den Ablauf verständlich und verbindlich.
Empfehlen darf grundsätzlich jede natürliche Person – Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie sonstige Dritte. Ausgenommen sind Personen, die bei bierfreund mit der Personalauswahl betraut sind, sowie gewerbliche Personalvermittler.
Der Empfehlende registriert sich einmalig und erhält einen persönlichen Empfehlungs-Link (QR-Code). Der Kandidat stellt über diesen Link selbst den Kontakt her und erteilt dabei persönlich seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten. Dadurch ist die Empfehlung eindeutig zugeordnet und die Einwilligung liegt nachweislich vom Kandidaten selbst vor.
Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn (a) der Kontakt erstmals über den persönlichen Empfehlungs-Link zustande kam, (b) es zu einer Vollzeit-Festanstellung kommt und (c) der empfohlene Mitarbeiter zum jeweiligen Stichtag ungekündigt beschäftigt ist. Die Prämie gilt ausschließlich für die Vermittlung von Vollzeit-Festanstellungen; studentische Hilfskräfte, Werkstudierende, Minijobs und Praktika sind ausgenommen. Eine Empfehlung begründet keinen Anspruch auf Einstellung; die Personalauswahl bleibt allein bei bierfreund.
Für den Empfehler wird die Prämie gestaffelt gezahlt: 100 € Gutschein sofort bei Einstellung, 500 € nach bestandener Probezeit (3 Monate) und weitere 2.500 € nach 12 Monaten ununterbrochener, ungekündigter Beschäftigung (insgesamt bis zu 3.100 €). Der neue Mitarbeiter erhält eine Willkommensprämie von 250 € nach bestandener Probezeit und 500 € nach 12 Monaten (insgesamt bis zu 750 €). Verlässt der Empfohlene den Betrieb vor einem Stichtag, entfällt die jeweils folgende Stufe.
Zeitarbeit und gewerbliche Vermittlung sind ausgeschlossen. Die Empfehlung muss vor dem ersten Kontakt des Kandidaten mit bierfreund vorliegen; nachträgliche Empfehlungen bereits bekannter Bewerber werden nicht berücksichtigt. Dieselbe Person kann nur einmal erfolgreich empfohlen werden; wer innerhalb der letzten zwölf Monate bereits bei bierfreund beschäftigt war, ist ausgenommen. Je Empfehler werden maximal drei prämierte Vermittlungen pro Kalenderjahr berücksichtigt.
Die Daten des Kandidaten werden ausschließlich auf Grundlage seiner eigenen Einwilligung und nur für den Bewerbungs- und Empfehlungsprozess verarbeitet. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
Die Teilnahme ist freiwillig; ein Rechtsanspruch auf eine Prämie besteht nicht. bierfreund behält sich vor, das Programm jederzeit zu ändern oder zu beenden und bei offensichtlichem Missbrauch von der Prämie auszuschließen.
Prämien können steuer- und gegebenenfalls sozialversicherungspflichtig sein; für die ordnungsgemäße Versteuerung ist der Empfänger selbst verantwortlich.
Diese Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Es gilt deutsches Recht.